Wechsel des Startrechts 2024/2025
um. Zu allen bis 30.11.2024 eingegangenen Vorgängen bzgl. der Wechselfrist 2024 finden Sie hier folgende Aufstellungen:
Das neue Startrecht wird zum 01.01.2025 gültig unter der Voraussetzung der Freigabe durch den abgebenden Verein / Verband.
Veränderungen bei LGs und Startgemeinschaften ab 2025
Für 2025 wurden fristgerecht folgende Veränderungen mitgeteilt:
Leichtathletik-Gemeinschaften (LG)